Mit 1. April 2026 treten in Österreich zwei wichtige gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Haushalte mit geringem Einkommen bei den Energiekosten entlasten.
Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) übernimmt dabei eine zentrale Rolle.
- Der Gesetzgeber führt für einkommensschwache Haushalte ab 1. April 2026 einen Sozialtarif in Form eines gestützten Strom-Preises ein (Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG mit Kundmachung vom 23.12.2025). Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) fungiert hier als zentrale Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Strom-Lieferanten.
Die vom ORF-Beitrag befreiten Haushalte erhalten daher von der OBS ein entsprechendes Informationsschreiben.
Für begünstigte Haushalte wird der Energiepreis für einen Jahresverbrauch von bis zu 2.900 kWh auf 6 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Haushalte, an deren Adresse mehr als drei Personen im Zentralen Melderegister mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, erhalten zudem für die vierte und jede weitere Person einen Pauschalbetrag von 52,50 Euro pro Jahr gutgeschrieben.
- Ebenfalls ab 1. April 2026 berechnet die OBS auf Antrag das Einkommen für unterstützungswürdige Haushalte und stellt diesbezüglich Bescheide aus. Diese Bescheide dienen zur Vorlage bei den jeweiligen Abwicklungsstellen für Förderungen zur Bekämpfung von Energiearmut und klimarelevanter Investitionen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz - EnDG).
Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der Beilage.
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Weiterführende Informationen zur Befreiung vom ORF-Beitrag, zum Sozialtarif für Strom und zu weiteren Unterstützungen sowie entsprechende Antragsformulare finden Sie unter: OBS.at/befreiung
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